BMU - Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen

Fördergegenstand

  • Fokusberatung Klimaschutz
  • Energiemanagementsysteme
  • Umweltmanagementsysteme
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Potenzialstudien
  • Klimaschutzkonzepte - und management
  • Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Signalanalgen
  • Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Nachhaltige Mobilität
  • Abfallenstsorgung
  • Kläranlagen
  • Trinkwasserversorgung
  • Rechenzentren
  • weitere investive Maßnahmen

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Anträge über PtJ

Neue Richtlinie ab 1.1.2019
Gültig bis 31.12 2021

Förderkonditionen

Antragsteller*Innen: Je nach Modul Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) Verbünde von Kommunen, Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; für kommunale
Eigenbetriebe ohne eigene Rechts
persönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kinder-
tagesstätten und Schulen bzw. deren Träger, öffentliche, gemeinnützige und
religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger,–Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Für investive Maßnahmen sind auch folgende Antragsteller*Innen zugelassen: kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
die im Vereinsregister eingetragen sind, Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger. Zuschüsse zwischen 20% und 65% der förderfähigen Kosten.

www.ptj.de