BAFA - Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen bis 31.12.2020

Fördergegenstand

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Ausgelaufen zum 31.12.2020
Jetzt: Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 2

Förderkonditionen

Modul 2: Förderhöhe beträgt 80% des Beratungshonorars - jedoch max. 8.000 Euro. Orientiert an:

  • Nettogrundfläche unter 200 m² - max. 1.700 Euro,
  • Nettogrundfläche 200 - 500 m² - max. 5.000 Euro,
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m² - max. 8.000 Euro

www.bafa.de