BAFA - Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen bis 31.12.2020
Fördergegenstand
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Ausgelaufen zum 31.12.2020
Jetzt: Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 2
Förderkonditionen
Modul 2: Förderhöhe beträgt 80% des Beratungshonorars - jedoch max. 8.000 Euro. Orientiert an:
- Nettogrundfläche unter 200 m² - max. 1.700 Euro,
- Nettogrundfläche 200 - 500 m² - max. 5.000 Euro,
- Nettogrundfläche mehr als 500 m² - max. 8.000 Euro