BAFA - Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel
Fördergegenstand
Neuerrichtung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kWel
Ausgelaufen zum 31.12.2020
Förderkonditionen
Nichtrückzahlbarer Zuschuss der sich am Leis-tungsbereich orientiert: Zuschüsse ab 1.1.2015
0 bis 1kWel -> 1.900 EURO je kWel inst. Leistung
1 bis 4kWel -> 300 EURO je kWel inst. Leistung
4 bis 10kWel -> 100 EURO je kWel inst. Leistung
10 bis 20kWel ->10 EURO je kWel inst. Leistung
Bonusförderung: Wärmeeffizienz 25% der Basis-förderung
Stromeffizienz 60% der Basisförderung