BAFA - Zuschläge für KWK-Anlagen über 2 MWel - Eigennutzung - Inbetriebnahme bis 31.12.2020

Fördergegenstand

Zuschläge für Strom aus neuerrichteten oder modernisierten KWK-Anlagen

(für eigengenutzten Strom)

Förderkonditionen

10.000 – 30.000 VBH für eigengenutzten Strom .
KWK-Strom für Kund*Innenanlagen oder geschlossene Verteilnetz 4 Ct/kWh bis 50 kWel, 3 Ct/kWh für 50kWel – 100 kWel, 2 Ct/kWh für 100 kWel-250 kWel, 1,5 Ct/kWh 250 kWel-2MWel, 1 Ct/kWh >2MWel

10.000 – 30.000 VBH
KWK-Anlage in stromkostenintensiven Unternehmen 5,41 Ct/kWh bis 50 kWel, 4 Ct/kWh bis 250 kWel, 2,4 Ct/kWh für 250 kWel-2 MWel, 1,8 Ct/kWh über 2 MWel

10.000 – 30.000 VBH
Hinzukommen TEHG – Zuschlag und Kohleersatzbonus
Für modernisierte Anlagen und Anlagen die vor dem 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden gelten andere Zuschläge. Für die Berechnung des Zuschlages werden Ge-bühren erhoben. Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.

www.bafa.de