BAFA - Zuschläge für Wärme- und Kältespeicher nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Fördergegenstand
Neu- oder Ausbau von Speichern gemäß KWKG Zuschläge für Speicher.
Speisung der Speicher überwiegend aus KW(K)K-Anlagen. Anschluss an das Netz für allgemeine Versorgung
Für die Inbetriebnahmen endet die Frist der Antragstellung zum 01.07. des Folgejahres
Antragstellung über BAFA (DKWKG-Antragsportal)
Auszahlung durch Stromnetzbetreiber*In.
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind die Speicherbetreiber*Innen. Einmaliger Zuschlag
Speicher bis 50 m³ Wasseräquivalent Speichervolumen: Zuschlag: 250 Euro je m³ Wasseräquivalent Speichervolumen
Speicher größer 50 m³ Wasseräquivalent Speichervolumen: Zuschlag: 250 Euro je m³ Wasseräquivalent Speichervolumen, maximal 30% der förderfähigen Kosten und 10 Mio. Euro je Objekt
Für die Berechnung des Zuschlages werden Gebühren erhoben. Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte-Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 - 908-1003
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr