BAFA - Zuschläge für Wärme- und Kältespeicher nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Fördergegenstand

Neu- oder Ausbau von Speichern gemäß §6b KWKG Zuschläge für Speicher, die Inbetriebnahme bis 31.12.2026 erfolgt. Speisung der Speicher überwiegend aus KW(K)K-Anlagen. Anschluss an das Netz für allgemeine Versorgung

Für die Inbetriebnahmen endet die Frist der Antragstellung zum 01.07. des Folgejahres

Antragstellung über BAFA, Auszahlung durch Stromnetzbetreiber*In.

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind die Speicherbetreiber*Innen. Einmaliger Zuschlag

Speicher bis 50 m³ Wasseräquivalent Speichervolumen: Zuschlag: 250 Euro je m³ Wasseräquivalent Speichervolumen
Speicher größer 50 m³ Wasseräquivalent Speichervolumen: Zuschlag: 250 Euro je m³ Wasseräquivalent Speichervolumen, maximal 30% der förderfähigen Kosten und 10 Mio. Euro je Objekt

Für die Berechnung des Zuschlages werden Gebühren erhoben. Auszahlung über den/die Stromnetzbetreiber*In.

www.bafa.de