BAFA - Zuschläge für KWK-Anlagen bis 2 MWel - ausgespeisten Strom - Inbetriebnahme bis 31.12.2020

Fördergegenstand

Zuschläge für Strom aus neuerrichteten oder modernisierten KWK-Anlagen

(Förderung für den in das allgemeine Netz ausgespeisten Strom)

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind Anlagenbetreiber*Innen. Zuschläge richten sich nach Anlagengröße und Datum der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ab 19.7.2012-31.12.2020

Zuschläge für neue Anlagen:
bis 2 MWel:
Förderung für den in das allgemeine Netz ausgespeisten Strom
8,00 ct/kWh bis 50 kWel,
6,00Ct/kWh für 50kWel - 100 kWel,
5,00 Ct/kWh für 100 kWel - 250 kWel
4,4 Ct/kWh 250 kWel - 2MWel

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