BAFA - Zuschläge für KWK-Anlagen bis 50 kWel - Inbetriebnahme bis 31.12.2020
Fördergegenstand
Zuschläge für Strom aus neuerrichteten oder modernisierten KWK-Anlagen
Die Antragstellung für Anlagen, die 2019 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, endete am 31.12.2020. Die Antragstellung für Anlagen, 2020 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, endet am 31.12.2021
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind Anlagenbetreiber*Innen. Zuschläge richten sich nach Anlagengröße und Datum der Inbetriebnahme
Zuschläge für neue und modernisierte Anlagen:
bis 50 kWel:
8,0 Ct/kWh ausgespeisten Strom bzw.
4,0 Ct/kWh für eigengenutzten Strom
15.000 – 60.000 VBH