BAFA - Zuschläge für KWK-Anlagen bis 50 kWel - Inbetriebnahme bis 31.12.2020

Fördergegenstand

Zuschläge für Strom aus neuerrichteten oder modernisierten KWK-Anlagen

Die Antragstellung für Anlagen, die 2019 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, endete am 31.12.2020. Die Antragstellung für Anlagen, 2020 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, endet am 31.12.2021

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind Anlagenbetreiber*Innen. Zuschläge richten sich nach Anlagengröße und Datum der Inbetriebnahme

Zuschläge für neue und modernisierte Anlagen:
bis 50 kWel:
8,0 Ct/kWh ausgespeisten Strom bzw.
4,0 Ct/kWh für eigengenutzten Strom
15.000 – 60.000 VBH

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