BAFA - Zuschläge für KWK-Anlagen bis 2 kWel - Inbetriebnahme bis 31.12.2020
Fördergegenstand
Zuschläge für Strom aus neuerrichteten oder modernisierten KWK-Anlagen
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind Anlagenbetreiber*Innen. Zuschläge richten sich nach Anlagengröße und Datum der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ab 19.7.2012-31.12.2020
Zuschläge für neue Anlagen:
bis 2 kWel : 4,0 Ct/kWh für 60.000 VBH pauschalisierte Einmal-zahlung