BAFA - Zuschläge für KWK-Anlagen bis 2 kWel - Inbetriebnahme bis 31.12.2020

Fördergegenstand

Zuschläge für Strom aus neuerrichteten oder modernisierten KWK-Anlagen

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind Anlagenbetreiber*Innen. Zuschläge richten sich nach Anlagengröße und Datum der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ab 19.7.2012-31.12.2020

Zuschläge für neue Anlagen:
bis 2 kWel : 4,0 Ct/kWh für 60.000 VBH pauschalisierte Einmal-zahlung

www.bafa.de