BAFA - Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Klimschutzprodukte) Modul 5

Fördergegenstand

Modul 5 – Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr

Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von

  • elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder,
  • Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
  • Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.

Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg.
Bei Gespannen mit einem nicht-motorisierten Lastenfahrrad oder Lastenanhänger muss das Gesamttransportvolumen des Gespanns mindestens 1 m³ erreichen. Von der Förderung ausgenommen sind u.a. Personenbeförderung oder Verkausfstände

Befristet bis 28.2.2021. Ab.1.3. über E-Lastenfahrrad-Richtlinie
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Förderkonditionen

Modul 5 Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Anzahl der beantragten Lastenfahrräder, -anhänger und Gespanne ermittelt:

Fördersätze:
30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann

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