BAFA - Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Klimschutzprodukte) Modul 2
Fördergegenstand
Modul 2 – Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion
Förderfähige Maßnahmen: Anschaffung und Installation von Anlagen neuartiger Verfahren zur Sauerstoffproduktion
Voraussetzung ist, dass
- der Sauerstoff lokal, somit am Ort des Sauerstoffbedarfs, produziert wird,
- die Sauerstoffproduktionsanlage eine maximale Produktionskapazität von 500 Nm³/h
- einen spezifischen Strombedarf von weniger als 0,5 kWh/Nm² aufweist
Befristet bis 28.2.2021
Förderkonditionen
Modul 2 - Förderfähig sind u.a. Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger*Innen.
Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten und dem spezifischen elektrischen Strombedarf der Sauerstoffproduktionsanlage ermittelt:
Fördersätze:
spezifischer Strombedarf < 0,5 kWh/Nm³ O2: 20 %
spezifischer Strombedarf < 0,3 kWh/Nm³ O2: 30 %"