BAFA - Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Klimschutzprodukte) Modul 2

Fördergegenstand

Modul 2 – Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion
Förderfähige Maßnahmen: Anschaffung und Installation von Anlagen neuartiger Verfahren zur Sauerstoffproduktion
Voraussetzung ist, dass

  • der Sauerstoff lokal, somit am Ort des Sauerstoffbedarfs, produziert wird,
  • die Sauerstoffproduktionsanlage eine maximale Produktionskapazität von 500 Nm³/h
  • einen spezifischen Strombedarf von weniger als 0,5 kWh/Nm² aufweist

Befristet bis 28.2.2021

Förderkonditionen

Modul 2 - Förderfähig sind u.a. Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger*Innen.
Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten und dem spezifischen elektrischen Strombedarf der Sauerstoffproduktionsanlage ermittelt:
Fördersätze:
spezifischer Strombedarf < 0,5 kWh/Nm³ O2: 20 %
spezifischer Strombedarf < 0,3 kWh/Nm³ O2: 30 %"

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