BAFA - Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)

Achtung: Neue Richtlinie seit 1.3.2024

Fördergegenstand

stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden

  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte-und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
  • Installation von Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- und Freikühler
  • Installation von Komponenten und Systemen wie Tiefkühlstufen, Luft- und Rückkühlern, thermische Speicher usw.
  • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind u.a. auch Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung und Art der eingesetzten Technologie und Neuerrichtung, Teil- oder Vollsanierung.
Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt
200.000 Euro sowie maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.

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