BAFA - Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)

Fördergegenstand

stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, neu errichtete/installiere Anlagen - jedoch das Kältemittelsystem bestehen bleibt, sowie ergänzende Komponenten und Systeme.

Befristet bis 31.12.2023

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind u.a. auch Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung und Art der eingesetzten Technologie und Neuerrichtung, Teil- oder Vollsanierung.
Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt
150.000 Euro sowie maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.

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