BAFA - Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)
Fördergegenstand
stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden
- Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
- Installation von Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
- Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- und Freikühler
- Installation von Komponenten und Systemen wie Tiefkühlstufen, Luft- und Rückkühlern, thermische Speicher usw.
- Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
- BAFA EffizienzCheck für Kälte- und Klimaanlagen
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind u.a. auch Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung und Art der eingesetzten Technologie und Neuerrichtung, Teil- oder Vollsanierung.
Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt
200.000 Euro sowie maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1249
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Mail: kki@bafa.bund.de