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BAFA - Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)

Fördergegenstand

stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden

  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
  • Installation von Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- und Freikühler
  • Installation von Komponenten und Systemen wie Tiefkühlstufen, Luft- und Rückkühlern, thermische Speicher usw.
  • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
  • BAFA EffizienzCheck für Kälte- und Klimaanlagen

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind u.a. auch Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung und Art der eingesetzten Technologie und Neuerrichtung, Teil- oder Vollsanierung.
Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt
200.000 Euro sowie maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.

www.bafa.de

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Kontakt

BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn

Tel.: 06196 908-1249
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Mail: kki@bafa.bund.de

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