BAFA - Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: Wärmepumpe

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.

Ausgelaufen zum 31.12.2020
Jetzt: als Einzelmaßnahme in Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) enthalten

Förderkonditionen

Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
Voraussetzung: Einbau mind. eines Wärmemengenzählers und mind. eines Strom- bzw. Gaszählers
JAZ- Bestand: Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 3,8 (Wohngebäude) bzw. 4,0 Nichtwohngebäude)
Luftwasserwärmepumpe 3,5
Gasbetriebene Wärmepumpe 1,25 in Wohngebäuden bzw. 1,3 in Nichtwohngebäuden ,
in Neubauten elektrisch betriebene Wärmepumpe 4,5 und gasbetriebene Wärmepumpe 1,5
Hydraulischer Abgleich.

Fördersatz:35% der förderfähigen Kosten bei Austausch einer Ölheizung 45%.

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