BAFA - Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

Fördergegenstand

Die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung wird gefördert, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.

Ausgelaufen zum 31.12.2020
Jetzt: als Einzelmaßnahme in Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) enthalten

Förderkonditionen

Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
Voraussetzung: Nachweis mind 525 kWh/m² Kollektorertrag nach Solar Keymark
Fördersatz:30% der förderfähigen Kosten bei Kombination mit Wärmepumpe oder Biomasseanlage (EE-Hybride) 35%
Neubau: mind. 20 m² Kollektorfläche und entsprechendes Pufferspeichervolumen je nach Kollektorart und Wohngebäude mind. 3 Wohneinheiten, Nichtwohngebäude mind. 500 m² beheizbare Nutzfläche oder Solaraktivhaus (solarer Deckungsgrad > 50%)

Bestand:
Warmwasserbereitung:
Kollektorfläche mind. 3m² und 200l Pufferspeicher

Raumheizung/Kälteerzeugung Mindestgrößen:
Flachkollektor: 9 m² Kollektorfläche,
Pufferspeicher 40 l/m² Kollektorfläche

Vakuumröhrenkollektoren: 7m²
Pufferspeicher: 50 l/m² Kollektorfläche

Luftkollektoren: keine Mindestfläche, kein Pufferspeicher erforderlich

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