BAFA - Elektromobilität (Umweltbonus)
Die Förderung ist am 18.12.2023 ausgelaufen.
Fördergegenstand
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges.
Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden. Erwerb des akustischen Warnsysten AVAS ist außerdem förderfähig.
Ab dem 1.9.2023 sind ausschließlich Privatpersonen förderfähig
Förderkonditionen
Der Eigenanteil des Automobilherstellers ist in Abzug zu bringen. Als Grundlage für Erbringung des Eigenanteils richtet sich nach dem BAFA-Listenpreis (niedrigster Netto-Listenpreis). Bei Fahrzeugen mit Listenpreis bis 40.000 Euro beträgt die Förderung 4.500 Euro bzw. 3.000 Euro bei einem Listenpreis von über 40.000 Euro für ein reines Batteriefahrzeug.
Der Erwerb eines jungen Gebrauchtfahrzeuges wird mit 3.000 Euro gefördert.
Die Förderung geleaster Fahrzeuge liegt zwischen 1.500 Euro und 4.500 Euro in Abhängigkeit des Listenpreises, Neu- oder Gebrauchtfahrzeug und der Laufdauer des Leasingvertrages.
Einzel- oder Sammelantrag