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BAFA - E-Lastenfahrräder

Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

  • max. Tretunterstützung von 25 km/h,
  • zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg,
  • es muss serienmäßig und fabrikneu sein,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.

Förderkonditionen

Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 € je E-Lastenfahrrad, bzw. Anhänger.

www.bafa.de

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Kontakt

BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn

Tel.: 06196 908-1016
Montag-Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

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