BAFA - E-Lastenfahrräder
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanahänger mit elektrischer Antriebsunterstützung.
- max. Tretunterstützung von 25 km/h,
- zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg,
- es muss serienmäßig und fabrikneu sein,
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.
Förderkonditionen
Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500€ je E-Lastenfahrrad, bzw. Anhänger.