BAFA - E-Lastenfahrräder

Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanahänger mit elektrischer Antriebsunterstützung.

  • max. Tretunterstützung von 25km/h,
  • Nutzlast von mind. 120kg,
  • es muss serienmäßig und fabrikneu sein,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.

Förderkonditionen

Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500€ je E-Lastenfahrrad, bzw. Anhänger.

www.bafa.de