BAFA - E-Lastenfahrräder
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
- max. Tretunterstützung von 25 km/h,
- zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg,
- es muss serienmäßig und fabrikneu sein,
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.
Förderkonditionen
Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 € je E-Lastenfahrrad, bzw. Anhänger.
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Kontakt
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kraft-Wärme-Kopplung, Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1016
Montag-Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr