BAFA - Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Fördergegenstand
Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen
Voraussetzung Ausrichtung der Versorgung von mindestens 17 Gebäuden oder 101 Wohneinheiten und treibhausgasneutraler Betrieb bis 2045
Richtlinie 16.12.2025
Förderkonditionen
Förderzuschuss
Fördermodul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien:,
Förderquote bis 50% der förderfähigen Kosten maximal 2.000.000 Euro
Die Förderung von Transformationsplänen ist ab dem 1.4.2026 aufgrund der Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz nicht mehr möglich - ausgenommen sind industrielle Prozesswärmenetze.
Fördermodul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, die mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien bzw. Abwärme gespeist werden
Förderquote bis 40% der förderfähigen Kosten maximal 100 Mio. Euro (begrenzt auf Wirtschaftlichkeitslücke)
Fördermodul 3: Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen wie z.B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss an EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme, Wärmeübergabestationen
Förderquote bis 40% der förderfähigen Kosten maximal 100 Mio. Euro je Antrag (begrenzt auf Wirtschaftlichkeitslücke)
Fördermodul 4: Betriebskostenförderung
Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, sofern diese über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurden. Die Förderhöhe ist technologieabhängig, maximal 100 Mio. Euro.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Allgemeine Fragen:
Tel.: 06196 908-1026
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