BAB-Energieeffizienzdarlehen Wirtschaftsförderung

Fördergegenstand

alle Investitionsmaßnahmen, die wesentliche Energieeinsparungen erzielen

  • Ersatzinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen.
  • Neuinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % gegenüber dem Branchendurchschnitt führen.

Sanierung und Neubau von Gebäuden

  • bei einer Sanierung muss der Jahres-Primärenergiebedarf nach Umsetzung mindestens den Anforderungen der
    Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Neubau entsprechen.
  • bei einem Neubau muss der Jahres-Primärenergiebedarf um mindestens 10 % unterschritten werden (EnEV minus 10 %).

Förderkonditionen

Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderdarlehen

  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Kredithöchstbetrag in der Regel EUR 500.000,00
  • Einheitlich Zinshöhe für alle Antragsteller und Vorhaben
    (an KfW 292, 10 Jahre, Preisklasse E angepasst)

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