BAB-Energieeffizienzdarlehen Wirtschaftsförderung
Fördergegenstand
alle Investitionsmaßnahmen, die wesentliche Energieeinsparungen erzielen
- Ersatzinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen.
- Neuinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % gegenüber dem Branchendurchschnitt führen.
Sanierung und Neubau von Gebäuden
- bei einer Sanierung muss der Jahres-Primärenergiebedarf nach Umsetzung mindestens den Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Neubau entsprechen. - bei einem Neubau muss der Jahres-Primärenergiebedarf um mindestens 10 % unterschritten werden (EnEV minus 10 %).
Förderkonditionen
Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderdarlehen
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Kredithöchstbetrag in der Regel EUR 500.000,00
- Einheitlich Zinshöhe für alle Antragsteller und Vorhaben
(an KfW 292, 10 Jahre, Preisklasse E angepasst)