Ein Paragraphensymbol unter einer Lupe: Das Gesetz wird genau betrachtet.
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Bundesrat und Bundestag haben Ende April das „Solarpaket I“ verabschiedet. Ziel des Pakets ist es, mit weniger Bürokratie und mehr Förderung für Photovoltaik die Klimaziele zu erreichen. Am 15. Mai ist es bereits in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im Überblick:

Balkonkraftwerke

Wechselrichter hinten am Balkon-Solar-Modul
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Balkonkraftwerke sind jetzt einfacher und schneller zu installieren. Sie dürfen nun bis zu 2 kW Leistung haben und das Einspeiselimit wird von 600 auf 800 Watt angehoben. Außerdem sind sie nur noch unter Angabe weniger Daten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden, eine Registrierung beim Netzbetreiber entfällt. Übergangsweise kann auf die Installation eines digitalen Zweirichtungszählers verzichtet werden, der den eingespeisten Strom separat messen würde. Die alten Zähler laufen bei Einspeisung rückwärts, sodass die bezahlte Strommenge sinkt. Auch wird derzeit eine neue technische Norm erarbeitet, um den Anschluss von Balkonkraftwerken an normalen Steckdosen möglich zu machen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Hausfassade einer Wohnungseigentümergemeinschaft
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Durch das Solarpaket I wird außerdem das Modell „Mieterstrom“ vereinfacht, sodass Mieter*innen leichter von einer Photovoltaik-Anlage auf dem Wohnhaus – sowie neuerdings auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen – profitieren können. Es können nun mehrere Anlagen zusammengefasst werden, was die technische Umsetzung erleichtert. Alternativ dazu gibt es jetzt das Modell „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“, das eine besonders bürokratiearme und günstige Direkt-Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes ermöglicht, auch bei Nutzung von Nebenanlagen und Stromspeicher. Wer dieses Modell wählt, wird größtenteils von den gewöhnlichen Pflichten eines Stromlieferanten befreit, weil PV-Strom und Reststrom separaten Verträgen unterliegen.

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die sich tiefergehend zu dem Thema informieren wollen, können eine geförderte und individuelle Beratung von energiekonsens in Anspruch nehmen.
  • Einen tiefergehenden Artikel zum Thema "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" mit einer Übersicht der Unterschiede zwischen den Modellen finden Sie auf der Webseite "Nachhaltiges Zuhause".

Große und gewerbliche Anlagen

Solaranlage auf dem Dach von Hammer Heimtex in Bremen Nord
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Generell werden durch das Solarpaket I bürokratische Hürden des PV-Ausbaus abgebaut. Auch für größere und gewerbliche Anlagen gibt es bessere Bedingungen, z.B. wird für Anlagen auf Dächern ab 40 kW die Förderung um 1,5ct/kWh erhöht und der Schwellenwert für die Direktvermarktung von Strom aus Anlagen mit 100 bis 200 kW wird flexibel. Ein Ausbau auf Freiflächen wird zudem besonders gefördert. Diese Änderungen dürften vor allem für Unternehmen und hinsichtlich Solar als Finanzanlage interessant sein.

  • Weiterführende Infos und unser kostenloses Beratungsangebot für Unternehmen finden Betriebe unter solar-in-bremen.de.
  • Für Privatpersonen, die sich für das Thema "Investieren in Solar" interessieren, richtet die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens am 18. Juni 2024 eine Veranstaltung aus. Weitere Infos und Anmeldung.

Weitere Informationen zum Solarpaket I gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Ministerium hat ein Übersichtspapier veröffentlicht, das die Maßnahmen im Solarpaket I detailliert aufführt und erläutert.

Wenn das Thema Solar Sie interessiert, besuchen Sie unsere Beratungs-Stände auf den Bremer Solartagen am 14. Juni (13-18 Uhr) und 15. Juni 2024 (10-17 Uhr) in und vor der Handwerkskammer Bremen! Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite solar-in-bremen.de.