Energieverbrauch senken, langfristig Kosten sparen – Klimaschutz mit klarem Fahrplan
Lohnt sich eine energetische Modernisierung für Ihre Gemeinschaftsimmobilie? Welche Heizlösung ist zukunftsfähig – und wie lässt sich das finanzieren?
Wohnungseigentümergemeinschaften stehen bei energetischen Sanierungen vor besonderen Herausforderungen: Viele Beteiligte, rechtliche Vorgaben und lange Entscheidungswege machen das Vorgehen komplex. Wir unterstützen Wohnungseigentümer*innen, Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen in Bremen und Bremerhaven unabhängig bei der Planung und Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Orientierung, Pflichten und Unterstützung
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK:
65%-Regel: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (mit Übergangsfristen für bestehende Gebäude)
Beratungspflicht vor dem Einbau fossil betriebener Heizungen seit 01.01.2024
Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen bis spätestens 31.12.2044
Entscheidungspflicht für WEG: Nach dem ersten Heizungsausfall muss gehandelt werden
Ausgangspunkt: Der Ausfall der ersten Etagenheizung
Sobald in einem Mehrparteienhaus mit Gasetagenheizungen die erste Heizung ausgetauscht wird, beginnt für die WEG eine gesetzlich festgelegte Entscheidungsphase. Ziel ist es, langfristig eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien sicherzustellen.
Zwei Wege beim Heizungsaustausch in der WEG
Option 1: Zentralisierung der Wärmeversorgung (empfohlen)
Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage für das gesamte Gebäude, z. B. mit Wärmepumpe oder Nahwärmeanschluss.
Zeitrahmen:
5 Jahre Entscheidungsfrist ab Austausch der ersten Heizung
8 Jahre für Planung und Umsetzung
1 Jahr für den Anschluss aller Wohnungen
→ bis zu 13 Jahre Übergangszeit
Vorteile der Zentralisierung:
Längere Fristen für Planung und Umsetzung
Häufig wirtschaftlicher im Betrieb
Klimafreundlich und zukunftssicher
Einheitliche Lösung für alle Wohnungen
Option 2: Dezentrale Lösung
Jede Wohnung ersetzt ihre Heizung einzeln.
Zeitrahmen und Pflichten:
Innerhalb der ersten 5 Jahre dürfen Ersatzheizungen noch fossil sein
Nach Ablauf der 5 Jahre müssen alle neuen Heizungen die 65-%-EE-Pflicht erfüllen
Spätestens zum 31.12.2044 müssen alle fossilen Heizungen ersetzt sein
Wichtig: Bestehende Heizungen dürfen bis zu ihrem Ausfall weiterbetrieben werden.
Entscheidungspflicht der WEG
Trifft die WEG innerhalb von 5 Jahren keine Entscheidung, ist die Zentralisierung der Heizungsanlage verpflichtend.
Beispiel aus der Praxis
Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen, Gasetagenheizungen
März 2025: Heizung in Wohnung 3 fällt aus → Austausch
➜ Start der 5-Jahres-Frist (bis März 2030)
Bis März 2030 muss die WEG entscheiden:
Zentralisierung → Umsetzung bis 2038, Anschluss aller Wohnungen bis 2039
oder dezentrale Lösung → neue Heizungen ab 2030 nur noch mit mind. 65 % EE
Fossil betriebene Heizungen: Das sollten Sie wissen
Beratungspflicht seit 01.01.2024
Vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung ist eine verpflichtende Beratung erforderlich, unter anderem zu:
Alternativen Heizsystemen mit erneuerbaren Energien
Wirtschaftlichkeit bei steigenden CO2-Kosten
Verfügbaren Fördermöglichkeiten
Zukünftige Beimischungsquoten für fossile Heizungen
Neu eingebaute fossile Heizungen müssen künftig schrittweise erneuerbare Anteile nutzen:
ab 01.01.2029: 15 % erneuerbare Energien
ab 01.01.2035: 30 % erneuerbare Energien
ab 01.01.2040: 60 % erneuerbare Energien
Hinweis: Verfügbarkeit und Kosten von Biomasse oder Wasserstoff sind derzeit unsicher. Eine frühzeitige Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme bietet mehr Planungssicherheit.
Pflichten für Wohnungseigentümergemeinschaften
Informationspflicht (Frist: 31.12.2024)
WEG mit Etagenheizungen mussten bis zum 31.12.2024 Informationen einholen zu:
Alter, Leistung und Art der Heizungen
Angaben der Eigentümer*innen
Daten vom Schornsteinfeger
➡ Falls noch nicht erfolgt: jetzt nachholen!
Laufende Pflichten nach dem ersten Heizungsaustausch
Einberufung einer Eigentümerversammlung nach dem ersten Heizungsaustausch
Erstellung eines Umsetzungskonzepts zur 65-%-EE-Pflicht
Jährliche Berichterstattung zum Umsetzungsstand
Fördermöglichkeiten für die Heizungserneuerung
Die Umstellung auf erneuerbare Energien wird umfangreich gefördert. Nutzen Sie diese finanziellen Unterstützungen:
Förderungen im Überblick:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – bis zu 70 % Zuschuss
KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss
Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
WICHTIG: Förderanträge müssen immer vor Maßnahmenbeginn gestellt werden! Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Profitieren Sie von kostenfreier Beratung
energiekonsens unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften in Bremen und Bremerhaven bei allen Fragen zur energetischen Sanierung und Heizungserneuerung – unabhängig und kostenfrei dank Förderung durch die Umweltsenatorin des Landes Bremen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Heizungserneuerung in WEG
Nein. Funktionierende Heizungen dürfen bis zu ihrem Ausfall oder spätestens bis zum 31.12.2044 weiterbetrieben werden. Die 65-%-Regel gilt nur für neu eingebaute Heizungen, wobei es Übergangsfristen gibt.
Sobald die erste Heizung ausgetauscht wird, beginnt eine 5-jährige Entscheidungsfrist. In dieser Zeit muss die WEG entscheiden, ob sie auf eine zentrale Heizungsanlage umstellen oder dezentral vorgehen möchte. Wird keine Entscheidung getroffen, ist die Zentralisierung verpflichtend.
Die Zentralisierung bietet mehrere Vorteile: längere Übergangsfristen (bis zu 13 Jahre), oft wirtschaftlicheren Betrieb, eine zukunftssichere und klimafreundliche Lösung sowie eine einheitliche Wärmeversorgung für alle Wohnungen. Zudem sind zentrale Systeme wie Wärmepumpen meist effizienter als viele dezentrale Einzellösungen.
Ja, innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem Austausch der ersten Heizung dürfen noch fossile Heizungen eingebaut werden. Allerdings besteht eine Beratungspflicht, und Sie sollten berücksichtigen, dass für nach 2029 eingebaute fossile Heizungen steigende Beimischungsquoten erneuerbarer Energien gelten.
Es gibt verschiedene Förderprogramme: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse bis zu 70 %, die KfW vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen, und es gibt steuerliche Förderungen nach § 35c EStG. Wichtig: Förderanträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die 65-%-Regel besagt, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Dies gilt jedoch nicht sofort für alle Gebäude – es gibt Übergangsfristen abhängig von der gewählten Strategie (zentral oder dezentral).
Verschiedene Systeme erfüllen die Anforderung: elektrische Wärmepumpen, Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermie-Hybridheizungen, Biomasseheizungen (z.B. Holzpellets) oder Gasheizungen mit einem hohen Anteil an Biomethan oder grünem Wasserstoff. Eine individuelle Beratung hilft bei der Auswahl der passenden Lösung.
WEG mussten bis zum 31.12.2024 Informationen über alle Etagenheizungen einholen (Alter, Leistung, Art) – sowohl von den Eigentümer*innen als auch vom Schornsteinfeger. Falls dies noch nicht geschehen ist, sollte es umgehend nachgeholt werden. Nach dem ersten Heizungsaustausch kommen weitere Pflichten hinzu, wie die Erstellung eines Umsetzungskonzepts und jährliche Berichte.
energiekonsens, die gemeinnützige Klimaschutzagentur des Landes Bremen, bietet kostenfreie und unabhängige Beratung für WEG in Bremen und Bremerhaven. Die Beratung umfasst alle Aspekte der energetischen Sanierung und Heizungserneuerung – von der Entscheidungsfindung über Fördermöglichkeiten bis zur Umsetzung. Schreiben Sie uns eine E-Mail an weg@energiekonsens.de und wir schauen gemeinsam, welches unserer Angebote das passende für Sie ist.
Stand: Januar 2026 | Rechtsgrundlage: GEG § 71, § 71l Alle Angaben ohne Gewähr.