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Energetische Sanierung & Heizungserneuerung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

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Energieverbrauch senken, langfristig Kosten sparen – Klimaschutz mit klarem Fahrplan

Lohnt sich eine energetische Modernisierung für Ihre Gemeinschaftsimmobilie? Welche Heizlösung ist zukunftsfähig – und wie lässt sich das finanzieren?

Wohnungseigentümergemeinschaften stehen bei energetischen Sanierungen vor besonderen Herausforderungen: Viele Beteiligte, rechtliche Vorgaben und lange Entscheidungswege machen das Vorgehen komplex. Wir unterstützen Wohnungseigentümer*innen, Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen in Bremen und Bremerhaven unabhängig bei der Planung und Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Orientierung, Pflichten und Unterstützung

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK:

  • 65%-Regel: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (mit Übergangsfristen für bestehende Gebäude)

  • Beratungspflicht vor dem Einbau fossil betriebener Heizungen seit 01.01.2024

  • Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen bis spätestens 31.12.2044

  • Entscheidungspflicht für WEG: Nach dem ersten Heizungsausfall muss gehandelt werden


Ausgangspunkt: Der Ausfall der ersten Etagenheizung

Sobald in einem Mehrparteienhaus mit Gasetagenheizungen die erste Heizung ausgetauscht wird, beginnt für die WEG eine gesetzlich festgelegte Entscheidungsphase. Ziel ist es, langfristig eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien sicherzustellen.

Zwei Wege beim Heizungsaustausch in der WEG

Option 1: Zentralisierung der Wärmeversorgung (empfohlen)

Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage für das gesamte Gebäude, z. B. mit Wärmepumpe oder Nahwärmeanschluss.

Zeitrahmen:

  • 5 Jahre Entscheidungsfrist ab Austausch der ersten Heizung

  • 8 Jahre für Planung und Umsetzung

  • 1 Jahr für den Anschluss aller Wohnungen

    → bis zu 13 Jahre Übergangszeit

Vorteile der Zentralisierung:

  • Längere Fristen für Planung und Umsetzung

  • Häufig wirtschaftlicher im Betrieb

  • Klimafreundlich und zukunftssicher

  • Einheitliche Lösung für alle Wohnungen

Option 2: Dezentrale Lösung

Jede Wohnung ersetzt ihre Heizung einzeln.

Zeitrahmen und Pflichten:

  • Innerhalb der ersten 5 Jahre dürfen Ersatzheizungen noch fossil sein

  • Nach Ablauf der 5 Jahre müssen alle neuen Heizungen die 65-%-EE-Pflicht erfüllen

  • Spätestens zum 31.12.2044 müssen alle fossilen Heizungen ersetzt sein

Wichtig: Bestehende Heizungen dürfen bis zu ihrem Ausfall weiterbetrieben werden.

Entscheidungspflicht der WEG

Trifft die WEG innerhalb von 5 Jahren keine Entscheidung, ist die Zentralisierung der Heizungsanlage verpflichtend.

Beispiel aus der Praxis

Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen, Gasetagenheizungen

  • März 2025: Heizung in Wohnung 3 fällt aus → Austausch

    ➜ Start der 5-Jahres-Frist (bis März 2030)

Bis März 2030 muss die WEG entscheiden:

  • Zentralisierung → Umsetzung bis 2038, Anschluss aller Wohnungen bis 2039

  • oder dezentrale Lösung → neue Heizungen ab 2030 nur noch mit mind. 65 % EE


Fossil betriebene Heizungen: Das sollten Sie wissen

Beratungspflicht seit 01.01.2024

Vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung ist eine verpflichtende Beratung erforderlich, unter anderem zu:

  • Alternativen Heizsystemen mit erneuerbaren Energien

  • Wirtschaftlichkeit bei steigenden CO2-Kosten

  • Verfügbaren Fördermöglichkeiten

Zukünftige Beimischungsquoten für fossile Heizungen

Neu eingebaute fossile Heizungen müssen künftig schrittweise erneuerbare Anteile nutzen:

  • ab 01.01.2029: 15 % erneuerbare Energien

  • ab 01.01.2035: 30 % erneuerbare Energien

  • ab 01.01.2040: 60 % erneuerbare Energien

Hinweis: Verfügbarkeit und Kosten von Biomasse oder Wasserstoff sind derzeit unsicher. Eine frühzeitige Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme bietet mehr Planungssicherheit.


Pflichten für Wohnungseigentümergemeinschaften

Informationspflicht (Frist: 31.12.2024)

WEG mit Etagenheizungen mussten bis zum 31.12.2024 Informationen einholen zu:

  • Alter, Leistung und Art der Heizungen

  • Angaben der Eigentümer*innen

  • Daten vom Schornsteinfeger

➡ Falls noch nicht erfolgt: jetzt nachholen!

Laufende Pflichten nach dem ersten Heizungsaustausch

  • Einberufung einer Eigentümerversammlung nach dem ersten Heizungsaustausch

  • Erstellung eines Umsetzungskonzepts zur 65-%-EE-Pflicht

  • Jährliche Berichterstattung zum Umsetzungsstand


Fördermöglichkeiten für die Heizungserneuerung

Die Umstellung auf erneuerbare Energien wird umfangreich gefördert. Nutzen Sie diese finanziellen Unterstützungen:

Förderungen im Überblick:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – bis zu 70 % Zuschuss

  • KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss

  • Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

WICHTIG: Förderanträge müssen immer vor Maßnahmenbeginn gestellt werden! Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Profitieren Sie von kostenfreier Beratung

energiekonsens unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften in Bremen und Bremerhaven bei allen Fragen zur energetischen Sanierung und Heizungserneuerung – unabhängig und kostenfrei dank Förderung durch die Umweltsenatorin des Landes Bremen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Heizungserneuerung in WEG

Muss ich meine funktionierende Gasheizung sofort austauschen? chevron-down

Nein. Funktionierende Heizungen dürfen bis zu ihrem Ausfall oder spätestens bis zum 31.12.2044 weiterbetrieben werden. Die 65-%-Regel gilt nur für neu eingebaute Heizungen, wobei es Übergangsfristen gibt.

Was passiert, wenn in unserer WEG die erste Etagenheizung ausfällt? chevron-down

Sobald die erste Heizung ausgetauscht wird, beginnt eine 5-jährige Entscheidungsfrist. In dieser Zeit muss die WEG entscheiden, ob sie auf eine zentrale Heizungsanlage umstellen oder dezentral vorgehen möchte. Wird keine Entscheidung getroffen, ist die Zentralisierung verpflichtend.

Welche Vorteile hat die Zentralisierung der Heizungsanlage? chevron-down

Die Zentralisierung bietet mehrere Vorteile: längere Übergangsfristen (bis zu 13 Jahre), oft wirtschaftlicheren Betrieb, eine zukunftssichere und klimafreundliche Lösung sowie eine einheitliche Wärmeversorgung für alle Wohnungen. Zudem sind zentrale Systeme wie Wärmepumpen meist effizienter als viele dezentrale Einzellösungen.

Kann ich innerhalb der 5-Jahres-Frist noch eine neue Gasheizung einbauen lassen? chevron-down

Ja, innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem Austausch der ersten Heizung dürfen noch fossile Heizungen eingebaut werden. Allerdings besteht eine Beratungspflicht, und Sie sollten berücksichtigen, dass für nach 2029 eingebaute fossile Heizungen steigende Beimischungsquoten erneuerbarer Energien gelten.

Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch in einer WEG? chevron-down

Es gibt verschiedene Förderprogramme: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse bis zu 70 %, die KfW vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen, und es gibt steuerliche Förderungen nach § 35c EStG. Wichtig: Förderanträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Was bedeutet die 65-%-Regel konkret? chevron-down

Die 65-%-Regel besagt, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Dies gilt jedoch nicht sofort für alle Gebäude – es gibt Übergangsfristen abhängig von der gewählten Strategie (zentral oder dezentral).

Welche Heizungssysteme erfüllen die 65-%-Regel? chevron-down

Verschiedene Systeme erfüllen die Anforderung: elektrische Wärmepumpen, Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermie-Hybridheizungen, Biomasseheizungen (z.B. Holzpellets) oder Gasheizungen mit einem hohen Anteil an Biomethan oder grünem Wasserstoff. Eine individuelle Beratung hilft bei der Auswahl der passenden Lösung.

Welche Informationspflichten haben WEG mit Etagenheizungen? chevron-down

WEG mussten bis zum 31.12.2024 Informationen über alle Etagenheizungen einholen (Alter, Leistung, Art) – sowohl von den Eigentümer*innen als auch vom Schornsteinfeger. Falls dies noch nicht geschehen ist, sollte es umgehend nachgeholt werden. Nach dem ersten Heizungsaustausch kommen weitere Pflichten hinzu, wie die Erstellung eines Umsetzungskonzepts und jährliche Berichte.

Wo finde ich Unterstützung für meine WEG in Bremen? chevron-down

energiekonsens, die gemeinnützige Klimaschutzagentur des Landes Bremen, bietet kostenfreie und unabhängige Beratung für WEG in Bremen und Bremerhaven. Die Beratung umfasst alle Aspekte der energetischen Sanierung und Heizungserneuerung – von der Entscheidungsfindung über Fördermöglichkeiten bis zur Umsetzung. Schreiben Sie uns eine E-Mail an weg@energiekonsens.de und wir schauen gemeinsam, welches unserer Angebote das passende für Sie ist.


Stand: Januar 2026 | Rechtsgrundlage: GEG § 71, § 71l Alle Angaben ohne Gewähr.