BMU - Förderaufruf Kommunale Klimaschutz- Modellprojekte

Fördergegenstand

Gefördert werden modellhafte investive Projekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld, die einen weitreichenden Beitrag zum langfristigen Ziel der Dekarbonisierung leisten sowie begleitende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Verstärkung der Ausstrahlwirkung. Handlungsfelder sind beispielsweise Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung, Energie- und Ressourceneffizienz, Verkehr und Smart-City

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Programmlaufzeit 01.01.2021 - 30.06.2024

Projektskizzen sind einzureichen

  1. März bis 30. April jeweils 2022, 2023 und 2024

Förderkonditionen

Förderfähige Modellprojekte sind Projekte von erheblicher finanzieller Dimension

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Ge-meinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25%Prozent kommunaler Beteiligung

Die Förderung erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen in der Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Finanzschwache Kommunen erhalten einen Zuschuss bis 80% der förderfähigen Kosten.
Kosten mindestens 200.000 Euro je Vorhaben
Die Förderung ist nicht kumulierbar.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig.
1.Stufe – Einreichen der Projektskizzen
2. Stufe – Förderanträge, Maßnahmenumsetzung im Bewilligungszeitraum

Vom 1.9.2021 bis 31.12.2022 gilt eine erhöhte Förderquote von bis zu 80% bzw. bis 100% (finanzschwache Kommunen)

www.z-u-g.org