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Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Wohngebäude) - Einzelmaßnahmen (BEG EM), BAFA

Gefördert werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude im Bereichen der

  • Gebäudehülle
    Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung bzw. Aufbereitung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren, -toren, Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

  • Anlagentechnik (außer Heizung)
    Raumlufttechnische Anlagen, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (Klasse B nach DIN V 18599-11), Kältetechnik zur Raumkühlung, energieeffiziente Beleuchtung

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit einem Anteil von mind. 65% erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme
    -Heizungsoptimierung
    Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vor-und Rücklauftemperaturen in Gebäudenetzen, Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung der Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern, Mess-, Steuer- und Regeltechnik

  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderkonditionen

Für Einzelmaßnahmen in Bereich

Förderfähige Kosten maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Vorliegen eines iSFP-Bonus oder "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) erhöht sich die Höchstgrenze.

  • Förderzuschuss 15%: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung, zzgl. iSFP-Bonus 5%

  • Förderzuschuss 30%: Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen

Ab voraussichtlich Q1 2027 zusätzlicher Bonus Worst Performing Building bei Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle möglich. Voraussetzung iSFP.

Fachplanung/ Baubegleitung mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten bis zu 5.000 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern und 2.000 Euro für jede weitere Wohneinheit, maximal 20.000 Euro

www.bafa.de

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Kontakt

BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611-616, 621 und 622
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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