BAFA - Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: Biomasseanlagen
Fördergegenstand
Errichtung von Biomasse-Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 5kW. Nachrüstung eines Sekundärbauteils für die Biomasseanlage zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung
Ausgelaufen zum 31.12.2020
Jetzt: als Einzelmaßnahme in Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) enthalten
Förderkonditionen
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
Voraussetzung: mind. 5 kW nennwärmeleistung, Einsatz naturbelassener Biomasse, erhöhte Anforderungen an Emissionsgrenzwerten, Kesselwrkungsgrad >89% , bei Pelletöfen mit Wassertasche > 90%,
Pufferspeicher-Nachweis: Hackschnitzelkessel mind. 30 l/kW, Scheitholzvergaserkessel mind. 55 l/kW, Hydraulischer Abgleich.
Fördersatz: 35% der förderfähigen Kosten bei Austausch einer Ölheizung 45%.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 514 – Grundsatz Marktanreizprogramm
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-1625