BAFA - Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: Biomasseanlagen

Fördergegenstand

Errichtung von Biomasse-Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 5kW. Nachrüstung eines Sekundärbauteils für die Biomasseanlage zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung

Ausgelaufen zum 31.12.2020
Jetzt: als Einzelmaßnahme in Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) enthalten

Förderkonditionen

Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
Voraussetzung: mind. 5 kW nennwärmeleistung, Einsatz naturbelassener Biomasse, erhöhte Anforderungen an Emissionsgrenzwerten, Kesselwrkungsgrad >89% , bei Pelletöfen mit Wassertasche > 90%,
Pufferspeicher-Nachweis: Hackschnitzelkessel mind. 30 l/kW, Scheitholzvergaserkessel mind. 55 l/kW, Hydraulischer Abgleich.
Fördersatz: 35% der förderfähigen Kosten bei Austausch einer Ölheizung 45%.

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