BAFA - Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/ Abluftventilatoren
Es können keine Anträge gestellt werden. Die Projektphase endet 31.12.2022.
Fördergegenstand
- Umrüstung und Aufrüstung bestehender stationärer RLT-Anlagen
Förderfähig sind Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumluftechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten ( Allgemein- und berufsbildende Schulen, medizinische und rehabilitative Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Inklusionsbetriebe, Gemeinschaftseinrichtungen, Aufnahmeeinrichtungen Asylsuchender, Kinder- und Jugendhilfe)
- Erwerb und Einbau von hochwertigen Filtern in bestehende Filterstufen
- Maßnahmen zur Umluftvermeidung bzw. -reduzierung
- Maßnahmen zur Erhöhung der Frischluftzufuhr
- Nachrüsten von Filterstufen
- Erweiterung bestehender RLT-Anlagen zur Einbindung von Nebenräumen
- Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage insbesondere mit CO₂-Sensoren
- Optimierung von Lüftungsströmen
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Neueinbau von stationären RLT-Anlagen
Förderfähig ist die Beschaffung und der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen inklusive der Erstellung eines Konzeptes für die infektionsschutzgerechte Lüftung in Schulen und Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahren -
Beschaffung und Einbau von Zu- /Abluftventilatoren
Förderfähig ist die Beschaffung und der Einbau von aktiven Zu- und Abluftventilatoren in Fenster, Dach- oder Außenwanddurchbrüchen in Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahren.
Nicht Förderfähig sind mobile Geräte.
Befristung bis 31. Dezember 2021
Förderkonditionen
Nicht antragsberechtigt ist der Bund - für Unternehmen, Universitäten und Hochschulen, Träger öffentlicher Einrichtungen sowie institutionelle Zuwendungsempfänger liegt eine Berechtigung nur vor, sofern die Finanzierung durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50% durch den Bund, Länder oder Kommunen vorliegt.
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Umrüstung und Aufrüstung bestehender stationärer RLT-Anlagen
80% der förderfähigen Kosten, maximal 200.000 Euro je RLT-Anlage
Bagatellgrenze 2.000 Euro -
Neueinbau von stationären RLT-Anlagen
80% der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro je Standort
Bagatellgrenze 2.000 Euro -
Beschaffung und Einbau von Zu- /Abluftventilatoren
80% der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro je Standort
Bagatellgrenze 2.000 Euro