BAFA - Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/ Abluftventilatoren

Es können keine Anträge gestellt werden. Die Projektphase endet 31.12.2022.

Fördergegenstand

  1. Umrüstung und Aufrüstung bestehender stationärer RLT-Anlagen
    Förderfähig sind Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumluftechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten ( Allgemein- und berufsbildende Schulen, medizinische und rehabilitative Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Inklusionsbetriebe, Gemeinschaftseinrichtungen, Aufnahmeeinrichtungen Asylsuchender, Kinder- und Jugendhilfe)
  • Erwerb und Einbau von hochwertigen Filtern in bestehende Filterstufen
  • Maßnahmen zur Umluftvermeidung bzw. -reduzierung
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Frischluftzufuhr
  • Nachrüsten von Filterstufen
  • Erweiterung bestehender RLT-Anlagen zur Einbindung von Nebenräumen
  • Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage insbesondere mit CO₂-Sensoren
  • Optimierung von Lüftungsströmen
  1. Neueinbau von stationären RLT-Anlagen
    Förderfähig ist die Beschaffung und der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen inklusive der Erstellung eines Konzeptes für die infektionsschutzgerechte Lüftung in Schulen und Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahren

  2. Beschaffung und Einbau von Zu- /Abluftventilatoren
    Förderfähig ist die Beschaffung und der Einbau von aktiven Zu- und Abluftventilatoren in Fenster, Dach- oder Außenwanddurchbrüchen in Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahren.

Nicht Förderfähig sind mobile Geräte.

Befristung bis 31. Dezember 2021

Förderkonditionen

Nicht antragsberechtigt ist der Bund - für Unternehmen, Universitäten und Hochschulen, Träger öffentlicher Einrichtungen sowie institutionelle Zuwendungsempfänger liegt eine Berechtigung nur vor, sofern die Finanzierung durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50% durch den Bund, Länder oder Kommunen vorliegt.

  1. Umrüstung und Aufrüstung bestehender stationärer RLT-Anlagen
    80% der förderfähigen Kosten, maximal 200.000 Euro je RLT-Anlage
    Bagatellgrenze 2.000 Euro

  2. Neueinbau von stationären RLT-Anlagen
    80% der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro je Standort
    Bagatellgrenze 2.000 Euro

  3. Beschaffung und Einbau von Zu- /Abluftventilatoren
    80% der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro je Standort
    Bagatellgrenze 2.000 Euro

www.bafa.de