Das neue Heizungsgesetz 2024
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Die Landesförderprogramme „Heizungstausch" und „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" werden zum 31. August 2025 eingestellt. Bis zu diesem Datum können noch Anträge eingereicht werden. Hauseigentümer*innen, die eine energetische Modernisierung planen, sollten sich zeitnah im Klima Bau Zentrum beraten lassen.

Der Bremer Senat hat am 17. Juni 2025 strukturelle Entlastungsmaßnahmen für den Landeshaushalt beschlossen. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Landesförderprogramme eingestellt, die ergänzend zur Bundesförderung wirken. Dies betrifft die beiden genannten Programme für energetische Modernisierung.

Neue Antragsbearbeitung für Heizungstausch

Ab 1. Juli 2025 übernimmt die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven die Bearbeitung der Förderanträge für das Programm „Heizungstausch". Bisher war der Projektträger swb Vertrieb Bremen GmbH zuständig.

Wichtige Änderungen bei der Antragsbearbeitung ab Juli 2025

  • Alle bis zum 30. Juni 2025 bei swb eingereichten Unterlagen werden an die BAB übertragen
  • Ab 1. Juli 2025 können neue Anträge ausschließlich bei der BAB gestellt werden
  • Detaillierte Informationen zur Antragstellung und den erforderlichen Bearbeitungsschritten finden Sie auf der Website der BAB

Antragsfrist und Verfügbarkeit: 31. August 2025 Bis zu diesem Datum müssen vollständige Anträge eingegangen sein.

Kontakt

Landesförderprogramm „Heizungstausch"

BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven

Landesförderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand"

Bremer Modernisieren – BreMo GbR