Präsenz Handwerksfrühstück: Nachrüstung von Solaranlagen - Vermeidung von Schäden an Dächern
In Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Bremen
Zum Jahresbeginn ist das neue Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) in Kraft getreten. Der Ausbau Erneuerbarer Energien wird darin konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Für das Erreichen dieses Ziels wird die nachträgliche Installation von Solaranlagen auf Bestandsdächern immer wichtiger.
Aber: Bei der nachträglichen Montage von Solartechnik kann viel schiefgehen.
Die Schäden werden meist durch fehlende Voruntersuchungen am Bestandsdach, handwerkliche Fehler, fehlerhafte oder fehlende Planung bzw. mangelhafte statische Belastung des Dachtragwerks verursacht. Die Mängel reichen von undichten Dachabdichtungen, über zu geringe Blechüberdeckungen bis hin zu defekten Dachziegeln, um nur einige Beispiele zu nennen. Nicht nur Montagefehler, auch unzureichende Beachtung von öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und andere Planungs-/Ausführungsfehler sind häufige Probleme.
Doch welche Randbedingungen müssen die bestehenden Dächer erfüllen, um darauf schadenfrei Solaranlagen installieren zu können? Was ist bei der Schnittstelle zwischen Solaranlage und Dachkonstruktion im Bestand zu berücksichtigen? Welche Regelwerke gibt es bzw. welche werden demnächst veröffentlicht? Diese und andere Fragestellungen sollen im Rahmen des Handwerksfrühstücks thematisiert und diskutiert werden.
Basis für den Beitrag, den Dipl.-Ing. Géraldine Liebert, Architektin und staatl. anerk. Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz aus Aachen, halten wird, sind unter anderem die von der AIBau gGmbH (Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik) veröffentlichten Forschungsberichte zu „Solaranlagen auf geneigten Dächern im Gebäudebestand“ sowie zu „Solaranlagen auf Flachdächern im Gebäudebestand“. Hier wurden neben Regelwerkangaben vor allem baupraktische Erfahrungen von Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk sowie von Sachverständigen für Schäden an Gebäuden erhoben und ausgewertet.
Referentin:
Dipl. Ing. Géraldine Liebert, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 2 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 2 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 2 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Die Veranstaltung wird gemäß Fortbildungssatzung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen mit 2 Fortbildungspunkten anerkannt.